Das freut uns! In der Regel ist die Mitgliedschaft in der IGW den Unternehmen sowie Einzelpersonen in leitender Stellung vorbehalten, die ihren Sitz bzw. Wohnsitz in der Region Wangental
haben. Grundsätzlich entscheidet der Vorstand der IGW über die Aufnahme. Das Unternehmen erhält in der Folge eine Aufnahmebestätigung sowie die Statuten der IGW, die Beitragsrechnung und
weiterführende Informationen.